Das französische Recht hat 2019 die „société à mission“ eingeführt, mit der eine Handelsgesellschaft ihren Unternehmenszweck insbesondere um Umwelt- und soziale Aspekte erweitern kann. Dies wird von einem unabhängigen Organismus überprüft. Einige Gesellschaften haben diese Möglichkeit angenommen. Unsere Partnerin Dr. Antje Luke hat in der #Rechtskommission der #AHK #Paris (deutsch-französische Handelskammer) diese Möglichkeit vorgestellt und mit der deutschen Initiative zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen verglichen.
Für weitere Auskünfte zu diesem aktuellen Thema stehen wir gerne zur Verfügung!